Rechtsprechung
   BFH, 09.11.1998 - V R 67/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4123
BFH, 09.11.1998 - V R 67/97 (https://dejure.org/1998,4123)
BFH, Entscheidung vom 09.11.1998 - V R 67/97 (https://dejure.org/1998,4123)
BFH, Entscheidung vom 09. November 1998 - V R 67/97 (https://dejure.org/1998,4123)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,4123) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Umsatzsteuer - Vorsteuer - Abzug - Steuerhinterziehung - Lieferung - Scheinrechnung - Goldschmuggel - Gerichtsbesetzung - Revision

  • Judicialis

    AO 1977 § 69; ; FGO § 116; ; FGO § 116 Abs. 1 Nr. 1; ; FGO § 126 Abs. 1; ; FGO § 124 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 1; ; FGO § 27 Abs. 1; ; FGO § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO §§ 27 116 Abs. 1 Nr. 1
    Ehrenamtliche Richter; nichtvorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - V R 67/97
    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluß vom 23. Juni 1981 2 BvR 1107/77 u.a., BVerfGE 58, 1, 45; BFH-Beschluß vom 29. Mai 1992 VIII K 1/92, BFH/NV 1992, 538, m.w.N.).
  • BFH, 18.08.1992 - VIII R 9/92

    Wahl von ehrenamtlichen Richtern am Finanzgericht

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - V R 67/97
    Das gilt auch, wenn Vorschriften über die Beteiligung von ehrenamtlichen Richtern an einer mündlichen Verhandlung als verletzt gerügt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 18. August 1992 VIII R 9/92, BFHE 168, 508, BStBl II 1993, 55).
  • BFH, 18.06.1996 - IV R 66/95

    Verfahrensmangel bei Ladung eines ehrenamtlichen Richters aus einer Hilfsliste

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - V R 67/97
    Vielmehr sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, daß der Senatsvorsitzende die gesetzlichen Voraussetzungen für die Heranziehung von ehrenamtlichen Richtern nicht beachtet hat (vgl. zu diesen Voraussetzungen BFH-Beschluß vom 18. Juni 1996 IV R 66/95, BFH/NV 1996, 840).
  • BFH, 17.12.1997 - VIII R 12/92

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Revision gegen überbesetzten Spruchkörper

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - V R 67/97
    aa) Nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte führt eine unrichtige Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, nur dann zu einem Verfahrensfehler i.S. des § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO, wenn sich der Gesetzesverstoß zugleich als Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) darstellt (vgl. BFH-Beschluß vom 17. Dezember 1997 VIII R 12/92, BFH/NV 1998, 721, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.1992 - VIII K 1/92

    Unzulässigkeit eines Nichtigkeitsaufhebungsantrages wegen nicht hinreichender

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - V R 67/97
    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluß vom 23. Juni 1981 2 BvR 1107/77 u.a., BVerfGE 58, 1, 45; BFH-Beschluß vom 29. Mai 1992 VIII K 1/92, BFH/NV 1992, 538, m.w.N.).
  • BFH, 27.07.1992 - IX R 81/91

    Anforderungen an die Begründung des Revisionsgrundes Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 09.11.1998 - V R 67/97
    Sie wird im Revisionsverfahren nur berücksichtigt, wenn sich der Verfahrensmangel schlüssig aus dem lückenlosen Vortrag (vgl. BFH-Beschluß vom 27. Juli 1992 IX R 81/91, BFH/NV 1993, 114) des Revisionsklägers ergibt.
  • BFH, 20.04.2001 - IV R 32/00

    Ordnungsgemäße Besetzung des Gerichts - Anspruch auf Unterlageneinsicht -

    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643, und in BFH/NV 2000, 321).
  • BFH, 18.05.2000 - VIII R 56/99

    Gesetzlicher Richter; Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts

    Der II. Senat wäre allenfalls dann weiterhin zuständig geblieben, wenn die Terminsbestimmung willkürlich unterlassen worden wäre (zur Begrenzung des Entscheidungsermessens durch das Willkürverbot vgl. u.a. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1981 2 BvR 1107/77 u.a., BVerfGE 58, 1, 43; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643, m.w.N.).

    Die Klägerin hat jedoch keinen Sachverhalt vorgetragen, aus dem sich eine willkürliche Verschleppungsabsicht des Gerichts zum Zwecke der Umgehung des gesetzlichen Richters schlüssig ergibt (zu dem erforderlichen schlüssigen Vortrag willkürlichen Verhaltens vgl. u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 1999, 643; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rz. 3 und § 119 Rz. 5, m.w.N.).

  • BFH, 03.09.1999 - I R 54/98

    Verhinderung eines ehrenamtlichen Richters

    Ein Verfahrensmangel ist schlüssig gerügt, wenn die zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen --ihre Richtigkeit unterstellt-- einen Mangel i.S. von § 116 Abs. 1 FGO ergeben (vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643, m.w.N.; Gräber/ Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 116 Rdnr. 3, m.w.N.).

    Von Willkür kann nur die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, daß sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. z.B. BFH in BFH/NV 1999, 643, m.w.N.; Gräber/Ruban, a.a.O., Rdnr. 4, m.w.N.).

  • BFH, 08.11.2005 - VIII R 2/96

    Keine Verfahrensrevision bei ermessensfehlerhafter Entscheidung über Verbindung

    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich so weit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt, dass sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt zu rechtfertigen ist (BFH Beschlüsse vom 9. November 1998 V R 67/96, BFH/NV 1999, 643, m.w.N.; vom 18. Mai 2000 VIII R 56/99, BFH/NV 2000, 1357).
  • BFH, 12.09.2005 - VII B 1/05

    Tarifierung von Wandabreißkalendern

    Von Willkür kann nur dann die Rede sein, wenn die Entscheidung sich soweit von dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (BVerfG-Beschluss vom 23. Juni 19812 BvR 1107/77, BVerfGE 58, 1, 45; BFH-Beschluss vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643).
  • BVerwG, 27.05.1999 - 3 B 24.99

    Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu den Sitzungen; gesetzlicher Richter;

    Dies hängt vor allem damit zusammen, daß sich ehrenamtliche Richter erfahrungsgemäß wesentlich häufiger als Berufsrichter - oft erst kurz vor dem anberaumten Termin - als verhindert melden und durch andere ersetzt werden müssen (vgl. z.B. BFH, Urteil vom 9. November 1998 - V R 67/97 - hier waren zu einem Termin drei ehrenamtliche Richter nachzuladen).
  • BFH, 10.07.2001 - VIII R 45/99

    Veräußerungsverlust - Ehrenamtlicher Richter - Hilfsliste von ehrenamtlichen

    Ein Verfahrensfehler i.S. von § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO a.F. liegt bei unrichtiger Anwendung einer Vorschrift, die die Besetzung des Gerichts betrifft, aber nur dann vor, wenn der Gesetzesverstoß zugleich das Gebot der Entscheidung durch den gesetzlichen Richter verletzt (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes --GG-- und dazu u.a. BFH-Beschlüsse vom 17. Dezember 1997 VIII R 12/92, BFH/NV 1998, 721, und vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643).
  • BFH, 07.06.2001 - VIII R 40/00

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung - Ehrenamtlicher Richter - Rechtmäßigkeit

    Da in diesem Falle keine Verpflichtung bestand, den Grund der Verhinderung aktenkundig festzustellen (BFH vom 9. November 1998 V R 67/97, BFH/NV 1999, 643; BVerwG vom 23. Oktober 1980 2 C 5.80, Deutsches Verwaltungsblatt --DVBl-- 1981, 493), und der Kläger auch nicht vorgetragen hat, dass er den Versuch unternommen habe, seine mit den Listeneintragungen verbundenen Vermutungen --die Verhinderung des M. sei aufgrund der fortwährenden Absagen "unwahrscheinlich"; den übrigen ehrenamtlichen Richtern sei das Erscheinen "faktisch freigestellt" gewesen-- zu untermauern (vgl. eingehend BVerwG in DVBl 1981, 493), ist das Vorbringen der Revision auch insoweit unsubstantiiert.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht